Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie viele Antworten zu den meist gestellten Fragen.
Wird Ihre Frage nicht beantwortet? Dann kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mietverwaltung
Wir haben grundsätzlich keine Warteliste für unsere Interessenten. Sie können sich jedoch, sollte kein passendes Angebot auf unserer Homepage auf Sie zutreffen, unter dem Reiter "MIETEN" ein Suchprofil anlegen. Wir benötigen hierfür folgende Angabe von Ihnen: Vollständiger Name, E-Mailadresse, Anzahl der Zimmer, in welchem Ort die Wohnung liegen soll, maximale Kaltmiete und sonstige Wünsche. So werden Sie dann als Wohnungssuchend in unserem Programm hinterlegt. Sie bekommen anschließend eine automatische Mail, dass Ihr Suchprofil angelegt wurde, somit erhalten Sie zukünftig Mitteilungen über Angebote, welche für Sie passen könnten.
Nein, es fällt keine Provision an. Wir sind kein Makler, sondern Eigentümer der Wohnungen.
Ja, es fällt eine Mietkaution in Höhe von einer Kaltmiete an.
Vor der Wohnungsübergabe muss die Kaution in Höhe von einer Kaltmiete, die Genossenschaftsanteile in Höhe von 1.240,00 € sowie die erste Monatsmiete in bar bezahlt oder rechtzeitig überwiesen werden.
Generell ist das Halten von Kleintieren (Hunde und Katzen) in unseren Wohnungen gestattet, solange es keine Beschwerden anderer Mieter gibt und eine artgerechte Haltung der Tiere gegeben ist.
Kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder online über unser Kontaktformular. Unsere Mitarbeiter werden mit Ihnen zusammen eine passende Lösung finden.
Bevor wir Ihre Abrechnung erstellen können, sind wir auf die Zusammenarbeit unserer Dienstleister (Heizung, Wasser etc.) angewiesen. Die Abrechnung für das vorherige Jahr erhalten Sie fristgerecht bis spätestens zum 31.12. (Abrechnungszeitraum vom 01.01.–31.12.) des aktuellen Jahres.
Nein, hierfür benötigt es keine Genehmigung. Allerdings ist die Information an uns wer und wann eine Person in Ihre Wohnung einzieht erwünscht.
Bauliche Veränderungen müssen schriftlich genehmigt werden. Wichtig ist auch, dass bei Auszug der Zustand vom Einzug wieder hergestellt werden muss.
Das Landratsamt Zollernalbkreis teilt uns als Eigentümer einen festen Termin für alle unsere Wohnhäuser mit. Dieser Termin findet meist zwischen Mai und Oktober statt und kann jährlich von dem vorherigen Termin abweichen.
Für unser Wohngebiet in Bodelshausen werden vom Landratsamt Tübingen Termine zur Abholung festgelegt und in dem Abfallkalender der Gemeinde eingetragen.
Sollten Sie als Mieter nach dem Termin weiteren Sperrmüll zur Abgabe haben, können Sie diesen selbstständig bei den Abgabestellen Ihrer Gemeinde kostenpflichtig abgeben.
Außerhalb unserer Geschäftszeiten, auch am Wochenende oder an Feiertagen, erreichen Sie uns in technischen Notfällen über die Notfallnummer +49 151 61326996.
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.
Ja, die Kündigung muss schriftlich mit den Unterschriften aller Mieter des Mietvertrages erfolgen und bis zum 3. Werktag des Monats (Samstage sind auch Werktage) bei uns vorliegen. Eine E-Mail oder ein Fax reichen nicht aus. Gerne können Sie unsere Vorlage zur Kündigung downloaden.
Der Interessent sollte während unserer Öffnungszeiten in unserem Kundencenter vorbei kommen um sich ganz unverbindlich auf die Wohnung zu bewerben. Im Anschluss werden wir die Wohnungsbewerbung überprüfen und dem Interessenten die Entscheidung mitteilen.
Die Kaution wird nach Auszug abgerechnet. Das bedeutet, dass überprüft wird ob noch offene Forderungen bestehen, oder ob noch mit einer Nachzahlung für die ausstehende Nebenkostenabrechnung zu rechnen ist. Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Abrechnung.
Mitgliedschaft
Wenn Sie bei uns eine Wohnung anmieten möchten.
Bei Eintritt in die Kreisbau Hechingen müssen Sie vier Geschäftsanteile in Höhe von je 310,00 €, also gesamt 1.240,00 € erwerben. Für die Geschäftsanteile erhalten Sie eine gewinnabhängige Dividende.
Ein Mitglied darf momentan höchstens vier Pflichtanteile zeichnen. Damit sichern wir die Gleichbehandlung aller Mitglieder.
Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Gerne können Sie unsere Kündigungsvorlage downloaden.
Die fristgemäß gekündigten Geschäftsanteile werden unmittelbar nach Feststellung der Bilanz in der Mitgliederversammlung im Folgejahr ausbezahlt.
Zunächst müssen wir benachrichtigt werden und es muss uns eine Kopie der Sterbeurkunde zugesandt werden. Alles Weitere bespricht der zuständige Mitarbeiter gerne mit Ihnen am Telefon.
Technik
Bei Reparaturen wenden Sie sich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter oder nutzen das „Schaden melden“ Formular. Bei Notfällen außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen Sie uns unter der Rufnummer
+49 151 61326996
Ein richtiges Heizverhalten wirkt sich positiv auf die Höhe der Betriebskosten aus und beugt Schimmelbildung vor. Was Sie beim Heizen beachten sollten:
Heizen Sie alle Räume ausreichend und vor allem kontinuierlich. Morgens die Heizung abstellen und abends voll aufdrehen bringt keine Ersparnis und kein gesundes Raumklima. Türen zu weniger beheizten Räumen halten Sie bitte stets geschlossen. Die Luftzirkulation sollte nicht unterbunden werden, indem Möbelstücke direkt an die Wände gerückt werden. Das ist besonders an Außenwänden wichtig. Lassen Sie einen Mindestabstand von 5 cm, besser noch 10 cm zu diesen Wänden. Um die Wärmeabgabe der Heizkörper nicht zu verhindern, beachten Sie bitte, dass sich keine zu langen Vorhänge, Verkleidungen oder Möbel vor den Heizkörpern befinden. Durch solche Wärmestaus erhöhen sich die Wärmeverluste nach außen und bei verbrauchsabhängiger Abrechnung kann Ihr Heizkostenverteiler einen bis zu 20 % höheren Verbrauchsanteil registrieren.
Ein richtiges Lüftverhalten wirkt sich positiv auf die Höhe der Betriebskosten aus und beugt Schimmelbildung vor. Was Sie beim Lüften beachten sollten:
Bedarfsgerecht und energiebewusst lüften Sie mit der „Stoßlüftung“. Öffnen Sie Fenster und Türen ca. 10 Minuten um einen Durchzug zu erreichen. Die verbrauchte Luft entweicht und es geht nur sehr wenig Wärme verloren. Diese Lüftung sollte mehrmals am Tag wiederholt werden, jedoch mindestens morgens und abends. Bitte vermeiden Sie während der Heizperiode Dauerlüften und Lüften durch Kippen der Fenster. Gekippte Fenster verursachen einen deutlich höheren Wärmeverlust gegenüber einer gezielten „Stoßlüftung“ und fördern in vielen Fällen Schimmelbildung.